Betreuungsvertrag 

 

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege" vom 28. Juni 2023 liegt die Ausfertigung des Vertrages in Oberhavel ab dem 01.08.2024 mit den Eltern nicht mehr bei den Kommunen sondern bei der Kindertagespflegeperson.

Dazu hat der Landkreis Oberhavel eine „Finanzierungsrichtlinie für Kindertagespflege“ und eine "Elternbeitragssatzung" erarbeitet.

Beides wurde am 09.07.2024 bei einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages beschlossen.

 


 
Sie interessieren sich für eine Betreuung bei uns?
So könnte es funktionieren:

 

  • Zuerst müssen wir uns kennengelernt haben! Sollten wir einen Betreuungsplatz frei haben, der für uns alle passt, kann es wie weiter beschrieben losgehen. 
  • Bevor ein Vertrag ausgestellt werden kann, muss in jedem Fall ein "Antrag auf Feststellung des Betreuungsbedarfes Ihres Kindes" bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung gestellt werden! Das sollte rechtzeitig gemacht werden. 

(Für Hohen Neuendorf gibt es diesen hier als Download ) 

  • Wer mehr als 30 Stunden Betreuung möchte, braucht noch eine "Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der Aus- oder Weiterbildungsstelle".

(Für Hohen Neuendorf gibt es die Arbeitgeberbestätigung hier als Download ).

(Für Selbstände Hohen Neuendorfer gibt es das passende Formular hier als Download )

  • Für andere Kommunen müssen sich die Personensorgeberechtigten bitte selbst an Ihre Verwaltung wenden.

 

  • Danach legen Sie den von der Kommune ausgestellten Rechtsanspruchsprüfungsbescheid, einen für den Landkreis Oberhavel und einen für die Kindertagespflegeperson uns vor.

  • Erst dann können wir einen Betreuungsvertrag abschließen.
    Bei nachweislichem Interesse senden wir Ihnen gern ein Musterexemplar des Betreuungsvertrages zu.

  • Die Grundlage zu unserem Betreuungsvertrag ist das jeweilige pädagogische Konzept!
    Diese können Sie sich hier downloaden:
     

    Doreen   Konzept Doreen Nötzold   

    Uwe   Konzept Uwe Nötzold   

  • Wir reichen anschließend eine Ausfertigung Ihres Rechtsanspruchsprüfungsbescheides sowie eine Meldung über den Abschluss des Betreuungsvertrages beim Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel ein. 

  • Der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel erwartet von den Eltern/Erziehungsberechtigten, die erforderlichen Unterlagen zur Berechnung des Elternbeitrages einzureichen.
    Dazu benötigen Sie eine "Erklärung zum Elterneinkommen".

    (Die gibt's für alle hier als Download 

    Die ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zum Elterneinkommen" wird dann mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. die aktuelle Lohnsteuerbescheinigung bzw. Einkommenssteuerbescheid oder die letzten drei Gehaltsnachweise bzw. Elterngeldbescheid und/oder Bügergeldbescheid) per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg gesand.

  •  Sobald dieser berechnet wurde, erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung des Elternbeitrages und des Essengeldes.
    Sie entscheiden, ob Sie beides an den Landkreis Oberhavel überweisen oder eine Einzugsermächtigung erteilen möchten.

Für Rückfragen steht Ihnen im Fachbereich Jugend Frau Schoenicke, zu erreichen unter der Telefonnummer 03301 601 4808 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zur Verfügung.

 

(Diese Information für Eltern als Download)

 

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