Betreuungsvertrag
Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege" vom 28. Juni 2023 liegt die Ausfertigung des Vertrages in Oberhavel ab dem 01.08.2024 mit den Eltern nicht mehr bei den Kommunen sondern bei der Kindertagespflegeperson.
Dazu hat der Landkreis Oberhavel eine „Finanzierungsrichtlinie für Kindertagespflege“ und eine "Elternbeitragssatzung" erarbeitet.
Beides wurde am 09.07.2024 bei einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages beschlossen.